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Seit einiger Zeit wird in den Medien eine Schlacht für oder gegen den Friedhofszwang geschlagen, mehr oder weniger sachlich, aber sehr intensiv. Schließlich geht es ja (nur) um das liebe Geld und um die "Freiheit" des Einzelnen. Ich möchte hier als Beispiel einen Artikel aus der Sächsischen Zeitung veröffentlichen. Nehmen Sie sich ruhig die Zeit, den Artikel zu lesen und auch mal die Antwort darauf. Und dann denken Sie mal weiter........... Sächsische Zeitung (Titelseite ), 12.02.2004 Gunnar Saft Suche nach einer würdevollen Totenruhe Noch untersagt das Gesetz die Beisetzung im eigenen Garten oder die Urne im Besitz der Hinterbliebenen Der Freistaat hat alle Bürger aufgefordert, sinnlose oder unnötige Gesetze zu benennen, um sie auf den politischen Prüfstand zu heben. Die SZ stellt die wichtigsten davon vor. Etwa 50 000 Menschen sterben jedes Jahr in Sachsen. Neben der Trauer über den Verlust der Angehörigen sorgt bei vielen Hinterbliebenen dann aber auch die aktuelle Gesetzgebung für zusätzlichen Schmerz. Sie möchten die geliebten Verstorbenen gern weiter um sich haben beispielsweise durch ein Grab im eigenen Garten oder durch die Urne, die zu Hause einen würdigen Platz bekommen könnte. Ältere Menschen, die das Grab ihres verstorbenen Lebenspartners regelmäßig besuchen wollen, empfinden zudem die oft weiten Wege zum Friedhof als ein großes Hindernis. Doch noch schreibt das Gesetz auch in Sachsen den so genannten Friedhofszwang bei Bestattungen vor. Gegner einer Lockerung führen vor allem ethische Gründe an. Die Totenruhe, so ihr wichtigstes Argument, sei nur auf einem Friedhof garantiert. Daneben gibt es aber auch wirtschaftliche Interessen, um am Friedhofszwang festzuhalten. So belaufen sich die Gesamtkosten für ein einfaches Begräbnis heute bereits auf mehrere Tausend Euro. Nicht zuletzt sind Einnahmen durch Bestattungen in etlichen Gemeindehaushalten ein fest kalkulierter Posten. Die Preisspanne ist dabei übrigens sehr groß. Laut Angaben des Bundes der Steuerzahler Sachsen ist die Bestattung in einem Reihengrab mit fast 410 Euro zurzeit in Chemnitz am teuersten und mit etwa 150 Euro in Bischofswerda am günstigsten. Dazu kommen die jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren in unterschiedlicher Höhe. Viele dieser Kosten wären geringer oder würden ganz entfallen, wenn zum Beispiel die Urne mit der Totenasche zu Hause aufbewahrt werden dürfte. Die Aussicht auf Änderungen bei den Bestattungs-Vorschriften ist dann auch in Sachsen nicht besonders hoch, allein es gibt sie. Im Dresdner Justizministerium könnte man sich nämlich die Übernahme einer gelockerten Regelung vorstellen, wie sie bereits in Nordrhein-Westfalen gilt. Demnach wäre es künftig möglich, die Totenasche auch auf einem speziellen Friedhofsabschnitt zu verstreuen. Vorausgesetzt, der Verstorbene hat noch zu Lebzeiten zugestimmt. Soll die Asche auf einem Privatgrundstück verstreut oder beigesetzt werden, wird zusätzlich eine Genehmigung der Behörden gebraucht. Die kann es geben, wenn der gewählte Ort nicht in einer der Totenwürde widersprechenden Weise genutzt wird und dauerhaft öffentlich zugänglich ist. Kaum zu erwarten ist dagegen, dass Sachsen der Aufbewahrung von Urnen in Wohnhäusern zustimmt, wie es unter anderem in Holland erlaubt ist. Als Alternative sind allerdings so genannte Friedwälder im Gespräch. Zumindest dort könnte die Totenasche unter bestimmten Voraussetzungen künftig ebenfalls außerhalb eines Friedhofsgeländes verstreut oder beigesetzt werden. Laut Umfragen wünschen 35 Prozent der Deutschen, dass der Friedhofs- und Beisetzungszwang für Totenasche aufgehoben wird. Und nun die Antwort von mir:
Sehr geehrter Herr Saft!
Aufgrund unseres Gespräches vom 12.02. zu dem von
Ihnen verfassten Artikel zum Sächsischen Bestattungsgesetz möchte ich noch
einige Dinge anmerken.
Leider bezog sich der Artikel fast ausschließlich
auf die finanzielle Seite des Themas. Einige durchaus bedenkenswerte Dinge
(neben der immer wieder zitierten Kultur und Ethik) möchte ich Ihnen hier
anführen, die zugunsten des Gesetzes sprechen.
Ein Problem ist das "Sorgerecht" für die Urne: Wer
sollte bei einem Todesfall des Recht bekommen, die Urne bei sich
aufzubewahren, ein nahezu unlösbarer Fall bei großen Familien und auch bei der
heutigen Art der familieren Beziehungen, besonders wenn sich die Angehörigen
nicht einig sind. Oder beim Tod junger Menschen ohne rechtliche Bindung
(sprich bei Lebenspartnerschaften etc.), bekommen das der Lebenspartner oder
die Eltern das Recht ? Der Friedhof lässt allen Angehörigen
die Möglichkeit, am Grab eines geliebten Menschen zu trauern (und selbst dort
gibt es u.U. bereits Streit).
Ein weiteres Problem ist der Verbleib der Urne:
Wohin mit der Urne bei Umzug, bei Haushaltauflösungen usw. - etwa in dem
Müllcontainer. Die Befürchtung liegt nahe, das ein großer Teil der Urnen dann
auf diese Weise entsorgt wird. Der Friedhof bietet der gesetzlichen und der
moralischen Ruhefrist die größte Sicherheit. Wenn Urnen im eigenen Grundstück
bestattet werden - was passiert bei Grundstücksverkäufen, eventuellen
Hausbauten, sonstigen Bauarbeiten? Werden die Urnen dann doch wieder nur
entsorgt? Der Friedhof bietet größtmögliche Sicherheit gegenüber
Fremdeinflüssen.
Des Weiteren: wie können Bekannte,
Arbeitskollegen, Freunde u.ä. eines Toten gedenken? Müssen sie dann bei der
Witwe klingeln und sich vor die Schrankwand stellen und in den Garten Blumen
legen? Die allgemeine Zugänglichkeit der Friedhöfe bietet allen Menschen die
Möglichkeit, Gräber zu besuchen.Ein weiteres Problem, besonders bei psychisch
labilen Personen ist das Lösen von einem geliebten Angehörigen. Steht die Urne
im Haus, ist ein Lösen und damit ein Freiwerden fast unmöglich. Ein wichtiges
Kriterium ist auch die auf dem Friedhof stattfindende Kommunikation. Besonders
ältere Menschen nutzen den Friedhof als Erholungs- und Kommunikationsort und
gerade hier finden sich aufs neue wieder Lebenspartnerschaften zusammen.
Viele Kommunikationepunkte sind heutzutage weggefallen, häufig ist in kleiner
Orten wirklich nur noch der Friedhof dazu vorhanden.
Das sollen nur einige Punkte sein, die außerhalb
der finanziellen und kulturellen Seite bedacht werden sollen. Fazit: Der
Friedhof bietet unter den momentanen Bedingungen größtmögliche Sicherheit für
beide Seiten, sowohl für den Verstorbenen selbst als auch für die Angehörigen,
da ein Mißbrauch damit weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Händler
Friedhofsgärtnermeister
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